Strafverteidigung bundesweit
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist im gesamten Bundesgebiet als Strafverteidiger tätig. Der gebürtige Cottbuser ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er hat mehrere juristische Fachbücher veröffentlicht. Vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger war er ein Jahr lang Richter am Amtsgericht Lichtenfels in Oberfranken. Heute betreibt er eine Kanzlei mit Standorten in Berlin, Kiel und Cottbus.
Wichtigste Regel: Schweigen!
Die wichtigste Regel im Strafrecht lautet: Schweigen Sie umfassend gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht! Verlangen Sie, mit Ihrem Verteidiger sprechen zu dürfen! Hierzu haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht. Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus in dringenden Fällen rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Nutzen Sie ggf. die Mailbox — Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen. Bis zum Rückruf sollten Sie weiter schweigen und nichts unterschreiben! Lassen Sie sich auch nicht in scheinbar unverfängliche Gespräche verwickeln!
Handeln Sie schnell!
In Strafverfahren ist meist Eile geboten. Vieles lässt sich unbürokratisch und schnell am Telefon klären. Zögern Sie nicht, unter 0151 21 778 788 Kontakt zu Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel aus Cottbus aufzunehmen. In dringenden Fällen ist er unter dieser Telefonnummer rund um die Uhr für Sie erreichbar. Für ein Gespräch zur ersten Orientierung entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt für Rechtsanwälte auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.
Hausdurchsuchung?
Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung der Wohnräume oder der Geschäftsräume stattfinden, können Sie Dr. Maik Bunzel jederzeit unter der Telefonnummer 0151 21 778 788 erreichen. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren. Bestehen Sie darauf!
Festnahme oder Untersuchungshaft?
Ein naher Angehöriger wurde festgenommen oder befindet sich in Untersuchungshaft? Jetzt sollten Sie umgehend einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Je früher dieser aktiv werden kann, umso größer sind die Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Keinesfalls sollten Sie abwarten, bis Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugeht. Auch Einlassungen gegenüber der Polizei ohne Akteneinsicht sind fast immer nachteilig. Nur Ihr Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht und kann — unter Berücksichtigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse — gemeinsam mit Ihnen eine zielführende Verteidigungsstrategie entwickeln. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus berät Sie hierzu gern.
Strafbefehl oder Anklageschrift erhalten?
Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wurden von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll? Nehmen Sie umgehend unter der Notfallnummer 0151 21 778 788 Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus auf, damit Sie keine Fristen verstreichen lassen! Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel übernimmt Ihre Verteidigung in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger. Es ist nicht zu empfehlen, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Auswahl des Pflichtverteidigers zu überlassen. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Dieser Anwalt muss nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassen sein.
Beschwerde, Berufung, Revision
Sie wollen ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung im Strafrecht einlegen? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus berät Sie gern zu den Möglichkeiten (Beispiele: Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbefehl oder eine Beschlagnahme, Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts, Revision bzw. Sprungrevision gegen ein Urteil eines Amtsgerichts, Landgerichts oder Oberlandesgerichts).
Leistungen
Allgemeines Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie gegen jeden strafrechtlichen Tatvorwurf. Dies umfasst alle Delikte aus dem Strafgesetzbuch (Beispiele: Diebstahl, Raub, Erpressung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Vergewaltigung, Tötungsdelikte) ebenso wie Strafvorschriften aus anderen Gesetzen (Beispiele: Betäubungsmittelstrafrecht, Arzneimittelstrafrecht, Straftaten nach dem Waffengesetz, dem Versammlungsgesetz oder dem Sprengstoffgesetz). Eine effektive Strafverteidigung setzt dabei in erster Linie vertiefte Kenntnisse im Strafverfahrensrecht und in den typischen Abläufen des Strafverfahrens bei den beteiligten Behörden (Polizeibehörden einschließlich LKA und BKA, Staatsanwaltschaften und Gerichte) voraus. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus kann hier unter anderem auf die Ergebnisse seiner mehrjährigen wissenschaftlichen Arbeit an der Freien Universität Berlin und der Universität Bayreuth zum Strafprozessrecht zurückgreifen, die im Jahre 2015 als Buch veröffentlicht wurden. Aus seiner Tätigkeit als Richter sind Dr. Maik Bunzel zudem die Abläufe innerhalb der Justiz gut bekannt. Profitieren auch Sie von dieser Kombination!
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel aus Cottbus verteidigt Sie in — auch umfangreichen — Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren. Typische Tatvorwürfe in diesem Bereich sind Betrug (auch Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug), Untreue, Bankrott, Geldwäsche, Bestechlichkeit oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Im Steuerstrafrecht geht es zumeist um die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, des Schmuggels oder der Steuerhehlerei. Zudem bestehen zahlreiche wirtschaftsrechtliche Strafvorschriften in sogenannten strafrechtlichen Nebengesetzen, so etwa in der Gewerbeordnung, in der Insolvenzordnung, im Markengesetz, im Aktiengesetz oder im Chemikaliengesetz. Sollten Sie in diesem Bereich eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, verlassen Sie sich keinesfalls auf die rein wirtschaftsrechtliche Beratung durch Großkanzleien oder Steuerberater – im Strafverfahren kommt es darauf an, das Instrumentarium der Strafprozessordnung schnell und sachgerecht nutzen zu können. Auf diesem Gebiet verfügt Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel aus Cottbus über vertiefte Kenntnisse und einen reichhaltigen Erfahrungsschatz.
Gern übernimmt Rechtsanwalt Dr. Bunzel auch Tätigkeiten zur Vermeidung strafrechtlich relevanten Verhaltens (Compliance), etwa durch Beratungen und Prüfungen interner Abläufe Ihres Unternehmens. Hier kann Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel soweit erforderlich auf ein kompetentes Netzwerk aus spezialisierten Kollegen und Steuerberatern zurückgreifen.
Organisationsstrafrecht
Das Organisationsstrafrecht betrifft insbesondere die Tatvorwürfe der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, außerdem Straftaten nach dem Vereinsgesetz. Charakteristisch für diese Straftaten ist die Verlagerung der strafbaren Handlungen weit in den Vorfeldbereich tatsächlicher Beeinträchtigungen fremder Rechtsgüter. Hier kommt es meist zu langwierigen und umfangreichen Überwachungsmaßnahmen (Beispiele: Abhören von Telefonen, „Lauschangriffe“, Observationen, heimliche Zugriffe auf elektronische Daten etc.). Viele dieser Maßnahmen sind rechtswidrig. Für eine erfolgreiche Verteidigung kommt es darauf an, zu verhindern, dass Erkenntnisse aus rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen im weiteren Verfahren verwertet werden. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus hat zu diesem Thema im Jahre 2015 ein 520-seitiges Buch veröffentlicht und kennt die Möglichkeiten, Ihre Rechte zu wahren.
Kapitalstrafrecht
Im Kapitalstrafrecht geht es um vorsätzlich begangene Tötungsdelikte (Mord und Totschlag). Mandanten befinden sich in diesen Rechtsgebieten oftmals für die Dauer des gesamten Verfahrens in Untersuchungshaft. Ziel der Verteidigung ist hier regelmäßig, eine langjährige oder gar lebenslange Freiheitsstrafe abzuwenden. Ansätze hierfür bietet neben Besonderheiten bei der Tatbegehung die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Mandanten. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus kann Ihnen helfen, die hierfür erforderlichen tatsächlichen Umstände aufzuklären und sodann mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Zudem betreut die Kanzlei in Cottbus Angehörige dabei, den Kontakt zum Inhaftierten aufrechtzuerhalten.
Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht betrifft neben strafrechtlichen Aspekten der ärztlichen Tätigkeit (Beispiele: Körperverletzung, fahrlässige Tötung) auch das Nebenstrafrecht (Beispiele: Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Arzneimittelgesetz) und wirtschaftsstrafrechtliche Bereiche (Beispiel: Abrechnungsbetrug). Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wurde 2016 im Medizinrecht zu Fragen der rechtmäßigen Bemessung des ärztlichen Honorars promoviert und verfügt damit über umfangreiche Spezialkenntnisse zu diesem Thema.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung, wenn Täter zur Tatzeit Jugendliche waren oder rechtlich einem Jugendlichen gleich standen. Im Vordergrund der Verteidigung steht hier, eine für die weitere Entwicklung des Jugendlichen akzeptable Lösung zu finden: Die Strafrahmen der strafrechtlichen Vorschriften gelten im Jugendstrafrecht nicht. Die Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung sind daher sehr umfangreich. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus unterstützt Sie dabei, frühzeitig die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang zu stellen. Hierzu gehört die Vermittlung von Kontakten zu Projekten der Jugendhilfe ebenso wie die Hilfe bei der Vermittlung von Programmen zur Überwindung von Drogenabhängigkeit.
Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht (Beispiele: Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, Fahrerflucht) geht es zumeist insbesondere darum, den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder — wenn unausweichlich — die Zeit der Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu bemessen. Zudem kann durch frühzeitige Verteidigungsaktivitäten im Ermittlungsverfahren oftmals verhindert werden, dass es zu einer Verurteilung und damit überhaupt zum Verlust der Fahrerlaubnis kommt. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er kennt daher die Möglichkeiten, Sie optimal zu verteidigen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel ist auch im Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Hier geht es nicht nur um Blitzer, rote Ampeln, Fahrverbote oder Alkohol am Steuer: Das Ordnungswidrigkeitenrecht kommt insbesondere zur Anwendung, wenn Unternehmen gegen Gesetze verstoßen haben. Bußgelder in diesem Bereich sind oft immens und bedrohen mitunter die Existenz des betroffenen Unternehmens. Der Ablauf des Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit weist große Übereinstimmungen mit dem Strafverfahren auf. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel bringt auch hier das Handwerkszeug des Strafverteidigers wirksam für Sie zur Anwendung.
Vita
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wurde 1984 in Cottbus geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und Referendardienst im Bezirk des Kammergerichts Berlin arbeitete er neun Monate im Berliner Büro einer internationalen Großkanzlei und danach ein Jahr als Richter am Amtsgericht Lichtenfels in Bayern. Parallel war Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel von 2012 bis 2016 wissenschaftlich an der Freien Universität Berlin, der Universität Bayreuth und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald im Strafverfahrensrecht und im Medizinrecht tätig. Seine wissenschaftlichen Arbeiten wurden als Bücher veröffentlicht. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht betreibt er eine Kanzlei in seiner Geburtsstadt Cottbus — mit einer Zweigstelle in Berlin-Charlottenburg. Als Strafverteidiger ist Dr. Maik Bunzel bundesweit tätig.
Kosten
Die Kosten der Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart — abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel Cottbus klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger. Rufen Sie einfach in der Kanzlei an! 0355 49 49 455-0
Download
Die folgenden Dokumente werden benötigt, um Ihre Verteidigung zu übernehmen. Bitte drucken Sie die Dokumente aus und senden Sie sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet per Post an:
Rechtsanwalt Dr. Maik BunzelWehrpromenade 9
03042 Cottbus
Bitte übersenden Sie die Dokumente außerdem vorab per E-Mail an info@kanzlei-bunzel.de oder Fax an 0355 49 49 455-1. Je schneller Ihre Dokumente vorliegen, umso eher kann Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel für Sie tätig werden.
Erklärung zur Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht
Haben Sie ein behördliches Schreiben erhalten (Beispiele: Anhörungsbogen, Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Strafbefehl, Anklageschrift), senden Sie bitte auch hiervon ein Bild per E-Mail an info@kanzlei-bunzel.de oder faxen Sie es an 0355 49 49 455-1.
Achtung! Ein Mandatsverhältnis kommt nicht bereits mit der Übersendung Ihrer Dokumente zustande, sondern erst, wenn Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel Ihnen gegenüber die Annahme des Mandats erklärt.
Kontakt
In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 455-0 erreichbar.
Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.