Cottbus · Berlin · Kiel · bundesweit
Entschlossene Verteidigung.
Wenn es darauf ankommt.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts – diskret, vorbereitet und in dringenden Fällen rund um die Uhr erreichbar.
- Fachanwalt für Strafrecht
- Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Strafverteidiger
Kanzlei in Cottbus
Tief verwurzelt.
Bundesweit schlagkräftig.
Vom Herzen der Lausitz aus verteidigt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel Mandanten in ganz Deutschland – mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel.
- Cottbus
- Berlin
- Kiel
Leistungen
Tätigkeitsschwerpunkte
Spezialisierte Strafverteidigung über das gesamte Straf- und Nebenstrafrecht hinweg. Tippen Sie auf „Weiterlesen", um mehr über den jeweiligen Bereich zu erfahren.
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung gegen jeden strafrechtlichen Tatvorwurf – aus dem Strafgesetzbuch wie aus dem Nebenstrafrecht.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie gegen jeden strafrechtlichen Tatvorwurf. Dies umfasst alle Delikte aus dem Strafgesetzbuch (Beispiele: Diebstahl, Raub, Erpressung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Tötungsdelikte) ebenso wie Strafvorschriften aus anderen Gesetzen (Beispiele: Straftaten nach der Abgabenordnung, dem Geldwäschegesetz, dem Betäubungsmittelgesetz, dem Konsumcannabisgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Waffengesetz, dem Versammlungsgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Markengesetz oder dem Sprengstoffgesetz).
Eine effektive Strafverteidigung setzt in erster Linie vertiefte Kenntnisse im Strafverfahrensrecht und in den typischen Abläufen des Strafverfahrens bei den beteiligten Behörden (Polizeibehörden einschließlich LKA und BKA, Staatsanwaltschaften und Gerichte) voraus. Über diese Kenntnisse und einen reichhaltigen Erfahrungsschatz verfügt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus.
Wirtschafts- & Steuerstrafrecht
Verteidigung in – auch umfangreichen – Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, auf Wunsch mit Compliance-Beratung.
Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel verteidigt Sie in – auch umfangreichen – Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren. Typische Tatvorwürfe sind Betrug (auch Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug), Untreue, Bankrott, Geldwäsche, Bestechlichkeit oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Im Steuerstrafrecht geht es zumeist um Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Steuerhehlerei.
Als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügt Dr. Bunzel hier über vertiefte Kenntnisse. Verlassen Sie sich bei einer Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift keinesfalls auf die rein wirtschaftsrechtliche Beratung durch Großkanzleien oder Steuerberater – im Strafverfahren kommt es darauf an, das Instrumentarium der Strafprozessordnung schnell und sachgerecht zu nutzen.
Gern übernimmt Rechtsanwalt Dr. Bunzel auch Tätigkeiten zur Vermeidung strafrechtlich relevanten Verhaltens (Compliance), etwa durch Beratung und Prüfung interner Abläufe Ihres Unternehmens – bei Bedarf gestützt auf ein kompetentes Netzwerk spezialisierter Kollegen und Steuerberater.
Organisationsstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen krimineller oder terroristischer Vereinigungen – oft mit umfangreichen Überwachungsmaßnahmen.
Das Organisationsstrafrecht betrifft insbesondere die Tatvorwürfe der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen sowie Straftaten nach dem Vereinsgesetz. Charakteristisch ist die Verlagerung der strafbaren Handlungen weit in den Vorfeldbereich tatsächlicher Beeinträchtigungen fremder Rechtsgüter. Hier kommt es meist zu langwierigen und umfangreichen Überwachungsmaßnahmen (Beispiele: Abhören von Telefonen, „Lauschangriffe", Observationen, heimliche Zugriffe auf elektronische Daten).
Viele dieser Maßnahmen sind rechtswidrig. Für eine erfolgreiche Verteidigung kommt es darauf an, zu verhindern, dass Erkenntnisse aus rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen im weiteren Verfahren verwertet werden. Mit diesem Themenfeld ist Dr. Bunzel bestens vertraut und kennt die Möglichkeiten, Ihre Rechte zu wahren.
Kapitalstrafrecht
Verteidigung bei vorsätzlichen Tötungsdelikten – mit dem Ziel, hohe Freiheitsstrafen abzuwenden.
Im Kapitalstrafrecht geht es um vorsätzlich begangene Tötungsdelikte (Mord und Totschlag). Mandanten befinden sich hier oftmals für die Dauer des gesamten Verfahrens in Untersuchungshaft. Ziel der Verteidigung ist regelmäßig, eine langjährige oder gar lebenslange Freiheitsstrafe abzuwenden.
Ansätze dafür bieten neben Besonderheiten bei der Tatbegehung die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Mandanten. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel hilft Ihnen, die erforderlichen tatsächlichen Umstände aufzuklären und mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Zudem betreut die Kanzlei Angehörige dabei, den Kontakt zum Inhaftierten aufrechtzuerhalten.
Medizinstrafrecht
Strafrechtliche Aspekte ärztlicher Tätigkeit, Nebenstrafrecht und Abrechnungsbetrug – sowie Doping-Strafrecht.
Das Medizinstrafrecht betrifft neben strafrechtlichen Aspekten der ärztlichen Tätigkeit (Beispiele: Körperverletzung, fahrlässige Tötung) auch das Nebenstrafrecht (Beispiele: Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Arzneimittelgesetz) und wirtschaftsstrafrechtliche Bereiche (Beispiel: Abrechnungsbetrug). Dr. Bunzel wurde im Medizinrecht zu Fragen der rechtmäßigen Bemessung des ärztlichen Honorars promoviert und verfügt über umfangreiche Spezialkenntnisse.
Daneben hat sich Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel bundesweit einen Namen als Verteidiger im Doping-Strafrecht gemacht. Er berät und verteidigt Profisportler, Leistungs- und Spitzensportler im Amateurbereich ebenso wie Mandanten aus dem Breitensport bei Vorwürfen nach dem Anti-Doping-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz – parallel auch in sportrechtlichen Verfahren.
Jugendstrafrecht
Eine für die weitere Entwicklung des Jugendlichen akzeptable Lösung finden und frühzeitig die Weichen stellen.
Das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung, wenn Täter zur Tatzeit Jugendliche waren oder rechtlich einem Jugendlichen gleichstanden. Im Vordergrund der Verteidigung steht, eine für die weitere Entwicklung des Jugendlichen akzeptable Lösung zu finden: Die Strafrahmen der strafrechtlichen Vorschriften gelten im Jugendstrafrecht nicht. Die Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung sind daher sehr umfangreich.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel unterstützt Sie dabei, frühzeitig die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang zu stellen. Hierzu gehört die Vermittlung von Kontakten zu Projekten der Jugendhilfe ebenso wie die Hilfe bei der Vermittlung von Programmen zur Überwindung von Drogenabhängigkeit.
Verkehrsstrafrecht
Den Verlust der Fahrerlaubnis vermeiden oder die Sperrzeit so kurz wie möglich halten – Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Im Verkehrsstrafrecht (Beispiele: Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, Fahrerflucht) geht es zumeist darum, den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder – wenn unausweichlich – die Sperre für die Neuerteilung so kurz wie möglich zu bemessen.
Durch frühzeitige Verteidigungsaktivitäten im Ermittlungsverfahren kann oftmals verhindert werden, dass es überhaupt zu einer Verurteilung und damit zum Verlust der Fahrerlaubnis kommt. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht – er kennt die Möglichkeiten, Sie optimal zu verteidigen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Nicht nur Blitzer und Fahrverbote: gerade für Unternehmen drohen existenzbedrohende Bußgelder.
Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel ist auch im Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Hier geht es nicht nur um Blitzer, rote Ampeln, Fahrverbote oder Alkohol am Steuer: Das Ordnungswidrigkeitenrecht kommt insbesondere zur Anwendung, wenn Unternehmen gegen Gesetze verstoßen haben. Bußgelder sind hier oft immens und bedrohen mitunter die Existenz des betroffenen Unternehmens.
Der Ablauf des Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit weist große Übereinstimmungen mit dem Strafverfahren auf. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel bringt auch hier das Handwerkszeug des Strafverteidigers wirksam für Sie zur Anwendung.
Im Ernstfall
Die wichtigste Regel: Schweigen.
Schweigen Sie umfassend gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und verlangen Sie, mit Ihrem Verteidiger zu sprechen. Dieses Recht haben Sie in jeder Lage des Verfahrens. Unterschreiben Sie nichts und lassen Sie sich nicht in scheinbar unverfängliche Gespräche verwickeln – bis Sie mit Dr. Bunzel gesprochen haben.
Sagen Sie nichts
Einlassungen ohne Akteneinsicht sind fast immer nachteilig. Nur Ihr Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht.
Handeln Sie schnell
In Strafverfahren ist meist Eile geboten. Je früher der Verteidiger aktiv wird, desto größer die Chancen auf eine Einstellung.
Hausdurchsuchung
Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung der Wohn- oder Geschäftsräume stattfinden, können Sie Dr. Maik Bunzel jederzeit erreichen. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren. Bestehen Sie darauf!
Festnahme oder Untersuchungshaft
Ein naher Angehöriger wurde festgenommen oder befindet sich in Untersuchungshaft? Jetzt sollten Sie umgehend einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Je früher dieser aktiv werden kann, umso größer sind die Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Strafbefehl oder Anklageschrift
Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Nehmen Sie umgehend Kontakt auf, damit Sie keine Fristen verstreichen lassen. Einlassungen gegenüber der Polizei ohne Akteneinsicht sind fast immer nachteilig – nur Ihr Verteidiger erhält vollständige Akteneinsicht.
Beschwerde, Berufung, Revision
Sie wollen ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung einlegen? Ob Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbefehl oder eine Beschlagnahme, Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts oder Revision – Dr. Bunzel berät Sie gern zu den Möglichkeiten.
Rund um die Uhr
In dringenden Fällen jederzeit erreichbar.
Die Verschwiegenheit gilt auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.
Die Kanzlei
Strafverteidigung als Spezialgebiet
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist gebürtiger Cottbuser und bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht – mit Kanzlei in Cottbus sowie Zweigstellen in Berlin und Kiel.
Sein Anspruch: eine sorgfältig vorbereitete, durchsetzungsstarke Verteidigung, die das Instrumentarium der Strafprozessordnung schnell und sachgerecht für Sie nutzt. Als Dozent in der Fachanwaltsausbildung und Autor mehrerer Fachbücher gibt er sein Wissen weiter; zudem war er ein Jahr Richter – die Abläufe der Justiz sind ihm daher aus erster Hand vertraut.
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Diskret & verschwiegen
Die anwaltliche Schweigepflicht gilt ausnahmslos – auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt.
Schnell erreichbar
In dringenden Fällen rund um die Uhr. Vieles lässt sich unbürokratisch am Telefon klären.
Spezialisiert
Fokus ausschließlich auf das Strafrecht – mit der nötigen Tiefe im Strafverfahrensrecht.
Cottbus
Berlin
Kiel
Kosten
Klar kalkulierbar
Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. Wir finden eine transparente Lösung für Ihren Einzelfall:
Zeithonorar
Minutengenaue Abrechnung der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit.
Pauschalhonorar
Feste Vergütung pro Verfahrensabschnitt – mit voller Kostensicherheit.
Gesetzliche Gebühren (RVG)
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nicht anders vereinbart.
Kostenloses Erstgespräch – rufen Sie an!
Kontakt
Schildern Sie uns Ihren Fall
In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt an. Über das Formular können Sie uns Ihr Anliegen schildern und relevante Unterlagen direkt mitsenden.
Cottbus
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Dokumente
Dokumente für Ihre Verteidigung
Starten Sie Ihr Mandat bequem online: Sie füllen alles einmal aus, unterschreiben einmal bequem auf Ihrem Bildschirm – und erhalten Vollmacht, Mandantenaufnahmebogen und Widerrufsbelehrung fertig zum Download. Ganz ohne Drucker.
Hinweis: Ein Mandatsverhältnis kommt nicht bereits mit der Übersendung Ihrer Dokumente zustande, sondern erst, wenn Dr. Bunzel die Annahme des Mandats erklärt.
Einmal ausfüllen, einmal unterschreiben – Sie erhalten alle drei Dokumente gebündelt.
- 1. Vollmacht
- 2. Mandantenaufnahmebogen
- 3. Widerrufsbelehrung
Lieber klassisch auf Papier ausfüllen?
Ausgefüllt zurück per info@kanzlei-bunzel.de oder Fax 0355 49 49 45 51.
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Aktuelle Rechtstipps
Fundierte Beiträge zu aktuellen Fragen des Strafrechts – verständlich erklärt und direkt hier lesbar.
