Welche Strafen drohen bei Körperverletzung? Fachanwalt erklärt’s!

Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten in Deutschland. Bereits eine einfache Auseinandersetzung kann dazu führen, dass eine Person sich plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sieht. Doch welche Formen der Körperverletzung gibt es? Welche Strafen drohen? Und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

1. Gesetzliche Grundlagen: Welche Arten von Körperverletzung gibt es?

Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet verschiedene Formen der Körperverletzung, die sich in ihrer Schwere und den möglichen Strafen unterscheiden:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Eine vorsätzlich herbeigeführte körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung.
    • Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Wenn die Tat mit Waffen, Gift oder anderen gefährlichen Mitteln, durch eine gemeinschaftliche Begehung oder auf lebensgefährliche Weise begangen wird.
    • Strafe: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Wenn das Opfer durch die Tat dauerhaft erhebliche gesundheitliche Schäden erleidet, z. B. Verlust eines Sinnesorgans oder einer Gliedmaße.
    • Strafe: Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Wenn die Körperverletzung zum Tod des Opfers führt.
    • Strafe: Freiheitsstrafe von drei bis zu 15 Jahren.
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Wenn eine Person eine andere unbeabsichtigt verletzt, z. B. durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr.
    • Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

2. Welche Strafen drohen konkret?

Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere der Tat und den individuellen Umständen ab. Das Gericht berücksichtigt unter anderem:

  • Die Intensität der Verletzung
  • Vorstrafen des Täters
  • Die Motivation der Tat (z. B. Notwehr oder vorsätzliche Attacke)
  • Ob die Tat im Affekt oder geplant begangen wurde

In vielen Fällen sind sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen möglich. Bei schweren Formen der Körperverletzung drohen jedoch oft mehrjährige Haftstrafen.

3. Verteidigungsmöglichkeiten bei Körperverletzung

Ein erfahrener Strafverteidiger kann verschiedene Ansätze zur Verteidigung nutzen, um eine Strafe zu reduzieren oder einen Freispruch zu erreichen:

  • Notwehr oder Notwehrähnliche Situationen: Wenn die Tat als Verteidigung gegen einen Angriff erfolgte, liegt möglicherweise keine strafbare Körperverletzung vor.
  • Fehlende Beweise: Kann die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, muss das Gericht im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.
  • Geringe Schuld: In bestimmten Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe erreicht werden.
  • Einvernehmliche Lösung mit dem Opfer: In manchen Fällen kann eine Wiedergutmachung oder ein außergerichtlicher Vergleich die Strafe abmildern.

4. Warum ein Strafverteidiger wichtig ist

Ein Verfahren wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben – von einer Vorstrafe bis hin zu einer langen Freiheitsstrafe. Deshalb ist es essenziell, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, hat langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Körperverletzungsdelikten und kann eine bestmögliche Strategie entwickeln.

5. Fazit: Frühzeitig handeln und Rechte wahren

Wer sich mit einem Körperverletzungsvorwurf konfrontiert sieht, sollte niemals vorschnell Aussagen machen oder Schuld eingestehen. Die richtige Verteidigungsstrategie kann entscheidend sein. Falls Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld wegen Körperverletzung angeklagt ist, sollten Sie umgehend Dr. Maik Bunzel kontaktieren. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um professionelle rechtliche Unterstützung zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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