Trunkenheit am Steuer: Strafen, Folgen und Verteidigungsmöglichkeiten

Das Fahren unter Alkoholeinfluss gehört zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Schon geringe Mengen Alkohol im Blut können zu empfindlichen Strafen führen – bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar einer Freiheitsstrafe. Doch welche Strafen drohen genau? Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu verteidigen? Und warum ist ein erfahrener Strafverteidiger unverzichtbar?

1. Gesetzliche Grundlagen: Ab wann liegt Trunkenheit am Steuer vor?

Die strafrechtliche Bewertung von Alkohol am Steuer richtet sich nach dem Blutalkoholwert (BAK) und der individuellen Fahrweise:

  • Ab 0,3 Promille: Strafbarkeit möglich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (z. B. Schlangenlinien) auftreten – sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“ (§ 316 StGB).
  • Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg (§ 24a StVG).
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit – eine Straftat mit empfindlichen Strafen (§ 316 StGB).
  • Ab 1,6 Promille: Zusätzlich Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

2. Welche Strafen drohen?

Die Folgen hängen vom Alkoholgehalt und dem individuellen Verhalten im Straßenverkehr ab.

Ordnungswidrigkeit (ab 0,5 Promille, ohne Fahrfehler):

  • Erstverstoß: 500 € Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
  • Zweitverstoß: 1.000 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte
  • Drittverstoß: 1.500 € Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte

Straftat (ab 1,1 Promille oder mit Fahrfehlern):

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für die Neuerteilung (mindestens 6 Monate)
  • Eintrag ins Bundeszentralregister
  • MPU-Pflicht (ab 1,6 Promille)

3. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

Trotz der strengen Regelungen bestehen Verteidigungsstrategien, um die Folgen zu minimieren:

  • Fehlerhafte Messung: Alkoholtests (Atemalkohol oder Blutprobe) müssen nach strengen Vorschriften durchgeführt werden. Fehlerhafte Messverfahren können angegriffen werden.
  • Unrechtmäßige Kontrolle: War die Verkehrskontrolle rechtmäßig? Wurden die Rechte des Beschuldigten gewahrt?
  • Keine konkrete Gefährdung: Bei relativer Fahruntüchtigkeit (0,3 bis 1,1 Promille) muss eine konkrete Fahrunsicherheit nachgewiesen werden.
  • Strafbarkeitsmildernde Umstände: Einzelfallbetrachtung, z. B. geringe Verkehrsgefährdung oder berufliche Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis.

4. Warum ein erfahrener Strafverteidiger wichtig ist

Gerade bei Trunkenheit am Steuer kann ein frühzeitiger Verteidiger entscheidend sein. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsstrafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, verfügt über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung von Verkehrsdelikten. Er prüft alle Beweise, stellt Verfahrensfehler fest und setzt sich für eine Reduzierung der Strafe oder den Erhalt der Fahrerlaubnis ein.

5. Fazit: Schnell handeln und Verteidigungsmöglichkeiten prüfen

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, sollte keinesfalls vorschnell eine Aussage machen oder Strafen akzeptieren. Eine fundierte Verteidigung kann erhebliche Vorteile bringen. Falls Sie wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden, kontaktieren Sie umgehend Dr. Maik Bunzel. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um professionelle Unterstützung zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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