Steuerhinterziehung: Grundfragen, Risiken und die Bedeutung anwaltlicher Expertise

Die steuerlichen Verpflichtungen sind vielschichtig und fuür Laien oft nicht eindeutig. Wer glaubt, eine abweichende Rechtsmeinung vertrete erkennbar gegenüber dem Finanzamt, kann sich dennoch schnell dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen, wenn er versäumt, die Abweichung kenntlich zu machen. Eine kompetente Beratung ist deshalb unerlässlich. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, steht bundesweit mit seiner Erfahrung aus mehreren tausend Strafverfahren an der Seite seiner Mandanten.

Der Gesetzgeber sieht drei zentrale Handlungsvarianten im Rahmen des § 370 AO vor. Dazu gehören zum einen unrichtige Angaben gegenüber dem Finanzamt, zum anderen unvollständige Angaben, die einen falschen Eindruck der Vollständigkeit vermitteln, sowie drittens das pflichtwidrige Unterlassen steuerlich erheblicher Mitteilungen. Alle drei Varianten können auch nebeneinander zur Anwendung kommen, was die rechtliche Beurteilung weiter erschwert.

Wer eine Steuererklärung abgibt, muss sicherstellen, dass alle darin enthaltenen Informationen richtig, vollständig und nachvollziehbar sind. Fehlerhafte Angaben aufgrund einer falschen Subsumtion steuerlicher Sachverhalte werden regelmäßig als Steuerhinterziehung gewertet, wenn sie vorsätzlich erfolgen. Hierzu genügt bereits der Eventualvorsatz, das heißt, wenn die betroffene Person die Möglichkeit einer Steuerverkürzung erkennt und dennoch handelt. Ein klassischer Fall ist die fehlerhafte Angabe von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wie etwa das Absetzen privat nutzbarer Kleidung als „Berufsbekleidung“, ohne auf die abweichende Auffassung der Finanzverwaltung hinzuweisen.

Von großer praktischer Bedeutung ist zudem der steuerstrafrechtliche Erfolg. Die Tat ist nicht nur dann vollendet, wenn tatsächlich weniger Steuern gezahlt wurden, sondern auch dann, wenn ein nicht gerechtfertigter Steuervorteil erlangt wurde. Dazu zählen unter anderem zu Unrecht gewährte Steuervergünstigungen, Stundungen, Erlassentscheidungen oder auch unrichtige Feststellungsbescheide. Sogar der Versuch einer Steuerhinterziehung ist nach dem Gesetz strafbar.

Ein erheblicher Teil der Steuerstrafverfahren wird durch Betriebsprüfungen, Kontrollmitteilungen oder anonyme Anzeigen ausgelöst. Die Finanzbehörden analysieren die steuerlichen Erklärungen dabei zunehmend mit automatisierten Risikomanagementsystemen. Bereits bei kleinsten Unstimmigkeiten werden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Erfahrung zeigt: Wer sich im Ermittlungsverfahren zu unbedacht äußert oder ohne anwaltliche Begleitung agiert, verschlechtert seine Verteidigungschancen erheblich.

In dieser sensiblen Lage ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Verteidiger entscheidend. Dr. Maik Bunzel ist aufgrund seiner spezialisierten Kenntnisse im Strafprozessrecht und Steuerstrafrecht ein anerkannter Ansprechpartner für Mandanten, die mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sind.

Ein weiterer bedeutsamer Aspekt ist die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Sie ermöglicht in bestimmten Konstellationen eine Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, sofern sie vollständig, rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt. Doch die Voraussetzungen sind komplex: So führt bereits die Bekanntgabe einer steuerlichen Außenprüfung oder die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens dazu, dass die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung verliert. Auch der hinterzogene Betrag spielt eine Rolle: Ab einer Grenze von 25.000 Euro pro Tat ist zusätzlich ein Strafzuschlag zu entrichten, um einer Strafverfolgung zu entgehen.

Zu den strafrechtlichen Konsequenzen einer Steuerhinterziehung zählen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Daneben sind Nebenfolgen möglich, wie der Verlust von bürgerlichen Rechten oder die Einziehung von Vermögenswerten. Auch wirtschaftlich kann ein Verfahren existenzbedrohend sein, etwa durch Reputationsverlust, steuerliche Nachforderungen, Zinsen und gegebenenfalls die Haftung mit dem Privatvermögen nach § 71 AO.

Die steuerrechtlichen Auswirkungen sind ebenfalls gravierend: Steuerbescheide können aufgehoben oder geändert werden, Festsetzungsverjährungsfristen verlängern sich auf zehn Jahre. Zudem droht eine Verzinsung des Hinterziehungsbetrags von monatlich 0,5 Prozent ab dem Zeitpunkt der Steuerverkürzung.

All dies zeigt: Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist ernst zu nehmen und bedarf einer fundierten Verteidigungsstrategie. Wer Zweifel an der steuerlichen Korrektheit seines Verhaltens hat oder sich einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sieht, sollte unverzüglich fachkundigen Rat einholen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, bietet Ihnen mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel bundesweit seine umfassende rechtliche Unterstützung an. Seine langjährige Erfahrung, seine Expertise im Strafprozessrecht und sein taktisches Geschick machen ihn zu einem starken Partner an Ihrer Seite.

Wenn Sie mit dem Thema Steuerhinterziehung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, Kontakt mit Dr. Maik Bunzel aufzunehmen. Nutzen Sie dafür am besten das Kontaktformular auf der Website strafverteidiger-cottbus.de, um eine schnelle und vertrauliche Einschätzung Ihres Falles zu erhalten.

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In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

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