Festnahme und U-Haft: Was passiert jetzt und was müssen Sie tun?

Die plötzliche Festnahme durch die Polizei ist eine der belastendsten Situationen, in die jemand geraten kann. Sie wirft sofort viele Fragen auf: Warum werde ich festgenommen? Wie lange kann ich festgehalten werden? Was sind meine Rechte? Vor allem aber: Was kann ich tun, um mich bestmöglich zu schützen? Hier erfahren Sie, welche Schritte nun auf Sie zukommen und wie Sie sich richtig verhalten.

1. Was bedeutet eine Festnahme?

Eine Festnahme ist die kurzfristige Freiheitsentziehung durch die Polizei. Sie erfolgt entweder auf Grundlage eines Haftbefehls oder – in Fällen der sogenannten „dringenden Gefahr“ – ohne einen solchen, wenn jemand beispielsweise auf frischer Tat ertappt wird.

Nach der Festnahme muss die Polizei den Betroffenen unverzüglich einem Haftrichter vorführen, wenn weiterhin eine Freiheitsentziehung beabsichtigt ist.

2. Untersuchungshaft – Wann droht sie?

Die Untersuchungshaft (U-Haft) kann nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und mindestens einer der folgenden Haftgründe vorliegt:

  • Fluchtgefahr – Wenn die Gefahr besteht, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren durch Flucht entzieht.
  • Verdunkelungsgefahr – Wenn die Befürchtung besteht, dass Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.
  • Wiederholungsgefahr – Bei bestimmten Delikten, wenn angenommen wird, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begehen wird.

Ein Haftrichter entscheidet darüber, ob die Untersuchungshaft angeordnet wird. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme.

3. Rechte der Festgenommenen

Wer festgenommen wird, hat klare Rechte, die unbedingt beachtet werden sollten:

  • Recht auf einen Anwalt: Bestehen Sie darauf, umgehend mit einem Strafverteidiger zu sprechen. Kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger wie Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel.
  • Schweigerecht: Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen! Nutzen Sie dieses Recht unbedingt, da unbedachte Aussagen Ihre Verteidigung erschweren können.
  • Recht auf einen Haftrichter: Falls eine U-Haft angeordnet werden soll, haben Sie das Recht, vor einen Haftrichter gebracht zu werden.
  • Benachrichtigungsrecht: Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens über die Festnahme zu informieren.

4. Verhaltenstipps bei Festnahme und U-Haft

  • Ruhe bewahren: Auch wenn die Situation belastend ist, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren.
  • Nichts unterschreiben: Ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt sollten Sie keine Dokumente oder Protokolle unterschreiben.
  • Keinerlei Aussagen machen: Auch wenn die Polizei „nur ein paar Fragen“ hat, sollten Sie konsequent schweigen.
  • Dringend einen Anwalt kontaktieren: Ein erfahrener Strafverteidiger wie Dr. Maik Bunzel kann Akteneinsicht beantragen, eine Haftprüfung erwirken und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.

5. Wie kann ein Strafverteidiger helfen?

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist in dieser Phase unverzichtbar. Dr. Maik Bunzel hat Erfahrung aus tausenden Strafverfahren und kann bereits in der Frühphase des Verfahrens entscheidende Weichen stellen. Er wird:

  • Schnellstmöglich Akteneinsicht beantragen,
  • Prüfen, ob die Voraussetzungen für die U-Haft erfüllt sind,
  • Eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde einreichen,
  • Eine mögliche Freilassung erwirken.

6. Fazit: Schnelles Handeln ist entscheidend

Eine Festnahme oder U-Haft bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Dennoch ist schnelles und besonnenes Handeln erforderlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf Schweigen und fordern Sie umgehend anwaltliche Unterstützung an. Wenn Sie oder ein Angegehöriger von Festnahme oder U-Haft betroffen sind, setzen Sie sich sofort mit Dr. Maik Bunzel in Verbindung. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um professionelle Hilfe zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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