EU-Fahrerlaubnis – welche Länder sind zu empfehlen?

Wer in Deutschland keine Fahrerlaubnis bekommt, stößt bei der Suche im Internet schnell auf Anbieter, die unkompliziert die Beschaffung eines „EU-Führerscheins“ versprechen. Gemeint ist die Möglichkeit, eine ausländische Fahrerlaubnis zu erwerben, die in Deutschland uneingeschränkt und dauerhaft anerkannt ist. Hierzu zählen Fahrerlaubnisse aus allen EU-Mitgliedsstaaten und den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein.

Doch Vorsicht: Unter den vielen Angeboten finden sich nicht nur seriöse! Häufig sind die Angebote mit Straftaten verbunden oder führen unweigerlich dazu, dass die so erlangte Fahrerlaubnis in Deutschland (und auch sonst überall) ungültig ist. Die Folge sind Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ggf. auch schwerwiegende versicherungsrechtliche Konsequenzen bei Verkehrsunfällen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auf anwalt.de hat er zu diesem Thema einen Beitrag mit wichtigen Hinweise für Betroffene veröffentlicht. Zu diesem Beitrag geht es hier…

Wer auf der Suche nach einem seriösen Anbieter für die Vermittlung aller nötigen Schritte zum Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis (gute Erfahrungen bestehen hier insbesondere mit Ungarn und Rumänien) ist, kann sich ebenso an die Kanzlei von Dr. Bunzel wenden wie all jene, die mit einem ungültigen Führerschein erwischt wurden und Unterstützung im Strafverfahren benötigen.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 455-0 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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